Zu unseren Leistungen gehört das Angebot und die Durchführung von Schulungen für Gabelstaplerfahrer aller Gruppen, also Frontmotorstapler, Elektrostapler, Handstapler, Schubmaststapler und andere Spezialfahrzeuge.
Nach Absprache mit dem Kunden führen wir Schulungen entweder direkt am Arbeitsplatz oder in den Räumlichkeiten unseres Unternehmens durch. Für Vertragskunden bieten wir einen „Registrierungs“-Service an, bei dem wir die Gültigkeit der Autorisierung überwachen und den Kunden vor Ablauf darüber informieren. Dadurch können Probleme vermieden werden, die beim Führen eines Gabelstaplers ohne gültigen Führerschein auftreten können.
Für Interessierte, die noch keinen Staplerführerschein besitzen, bieten wir eine Grundausbildung zum Staplerfahrer im Gesamtspektrum des theoretischen und praktischen Unterrichts an.
Kurzfristige Gabelstapler-Auffrischungsschulung für Führerscheininhaber, die lediglich ihre Gültigkeit verlängern müssen.
Warum eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer?
Es gelten die Bestimmungen des § Absatz 1 Buchstabe e des Arbeitsgesetzbuches ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schulungen über gesetzliche und sonstige Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit (im Folgenden: Sicherheitsvorschriften) durchzuführen, die seine Qualifikationsanforderungen und Anforderungen an die Arbeitsausführung ergänzen zu ihrer Arbeit und ihrem Arbeitsplatz: Überprüfen Sie regelmäßig ihre Kenntnisse und fordern und kontrollieren Sie deren Einhaltung konsequent. Der Anbieter führt eine Dokumentation über die durchgeführten Schulungen. Es sollte im Interesse des Arbeitgebers liegen, Gabelstaplerfahrer rechtzeitig und regelmäßig zu schulen.